Häufig gestellte Fragen
FAQs
Alles, was du über uns und unsere Arbeit wissen möchtest
Du hast Fragen zu unserer Arbeit, zu Anträgen oder zu komplexen Versorgungsprozessen? Hier findest du kurze Antworten zu den häufigsten Themen. Wir unterstützen schwer kranke und pflegebedürftige Menschen unter anderem bei Verfahren gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften. Zusätzlich begleiten wir Unternehmen, Vereine und Institutionen bei Fördermitteln und Innovationsprojekten. Medizinische Entscheidungen bleiben bei den behandelnden Fachpersonen; über Sozialleistungen und Förderungen entscheiden die jeweils zuständigen Stellen.
Themenbereiche
Über SK Solution
Wir unterstützen schwer kranke und pflegebedürftige Menschen bei komplexen Gesundheits-, Versorgungs- und Antragsprozessen. Zusätzlich beraten wir Unternehmen, Vereine und Institutionen bei Fördermitteln, Innovationsprojekten sowie bei Prozess- und Produktentwicklung.
Unser Schwerpunkt liegt auf Menschen mit schweren oder langfristigen Erkrankungen, Pflegebedarf oder komplexen Versorgungsfragen. Darüber hinaus arbeiten wir mit Ärzteschaft, Pflege, Apotheken, Unternehmen, Vereinen und weiteren Einrichtungen zusammen.
Nein. SK Solution ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen bei Antrags-, Versorgungs- und Verwaltungsprozessen; rechtliche Tätigkeiten übernehmen wir nur, soweit sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit zulässig sind.
Nein. Wir stellen keine Diagnosen und verschreiben keine Arzneimittel. Medizinische Entscheidungen, Indikationsstellung und Verordnung bleiben Aufgabe der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Die individuelle Begleitung schwer kranker Menschen soll im Rahmen unseres Versorgungsprogramms für die Betroffenen kostenfrei bleiben. Welche Leistungen umfasst sind, klären wir transparent vor Beginn der Zusammenarbeit.
Wir erbringen gegenüber Unternehmen und Institutionen eigenständige Beratungs-, Entwicklungs-, Schulungs- und Projektleistungen. Einnahmen aus diesen Bereichen tragen dazu bei, Unterstützungsangebote für schwer kranke Menschen zu finanzieren.
Nein. Unternehmenspartnerschaften begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Verordnung oder Produktempfehlung. Die medizinische Therapieentscheidung liegt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Anträge & Leistungsträger
Wir unterstützen unter anderem bei Anträgen gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften und weiteren zuständigen Stellen. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, prüfen wir anhand des jeweiligen Verfahrens.
Wir können Anträge vorbereiten, erforderliche Unterlagen strukturieren und – soweit rechtlich zulässig und entsprechend bevollmächtigt – Anträge einreichen und die Kommunikation mit der zuständigen Stelle begleiten.
Wenn wir in deinem Namen mit Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Stellen kommunizieren sollen, benötigen wir in der Regel eine passende Vollmacht. Für medizinische Unterlagen können zusätzlich datenschutzrechtliche Einwilligungen oder Schweigepflichtentbindungen erforderlich sein.
Nein. Über einen Antrag entscheidet immer der zuständige Leistungsträger oder die jeweilige Förderstelle. Wir sorgen dafür, dass der Antrag strukturiert, nachvollziehbar und auf Basis der verfügbaren Unterlagen vorbereitet wird.
Ja. Wir unterstützen bei der Vorbereitung des Pflegegradantrags gegenüber der Pflegekasse, bei der Strukturierung der Unterlagen für den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung und beim Antragsprozess auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Über die Anträge entscheiden die jeweils zuständigen Stellen.
Medizinisches Cannabis
Ja. Medizinisches Cannabis und cannabinoidbasierte Therapien sind ein besonderer Kompetenzbereich von SK Solution. Wir unterstützen bei Versorgungs-, Dokumentations- und Kostenübernahmeprozessen; die medizinische Therapieentscheidung bleibt beim behandelnden Arzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Nach § 31 Abs. 6 SGB V können standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon weiterhin GKV-Leistung sein. Seit dem 30. Juli 2026 gelten jedoch neue Vorgaben für die Erstversorgung: Sie beginnt grundsätzlich mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs.
Nein. Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig – das gilt auch für bereits laufende Therapien. Standardisierte Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfasst. (Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 6 SGB V, Stand 02.09.2026)
Unternehmen, Vereine & Fördermittel
Ja. Wir recherchieren geeignete Programme, prüfen die grundsätzliche Passung und unterstützen bei Projektstruktur, Antragsunterlagen und Förderanträgen. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet ausschließlich der jeweilige Fördergeber.
Hinweis: Unsere FAQ dienen der allgemeinen Information über unsere Leistungen und typische Verfahrensabläufe. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche Behandlung und keine Rechtsberatung durch eine hierzu befugte Stelle. Ansprüche, Zuständigkeiten, Fristen und erforderliche Unterlagen hängen vom jeweiligen Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Stand: 02.09.2026.
